Grundschule Beiersdorf
Anschrift & Kontakt
Löbauer Straße 59
02736 Beiersdorf
Telefon: 035872 / 32766
Telefax: 035872 / 416430
E-Mail: gs-beiersdorf@t-online.de
Öffnungszeiten Sekretariat
Montag und Mittwoch:
07:30 – 12:30 Uhr
Stundenplan
08:05 Uhr bis 08:50 Uhr
– 1. Stunde
09:05 Uhr bis 09:50 Uhr
– 2. Stunde
10:10 Uhr bis 10:55 Uhr
– 3. Stunde
11:00 Uhr bis 11:45 Uhr
– 4. Stunde
12:00 Uhr bis 12:45 Uhr
– 5. Stunde
12:50 Uhr bis 13:35 Uhr
– 6. Stunde
Pausenzeiten
08:50 Uhr bis 09:05 Uhr
– Frühstückspause
11:45 Uhr bis 12:00 Uhr
– Hofpause
Mittagessen:
nach der 4. und 5. Stunde
Ansprechpartner
Frau Eike Weßnigk
-Schulleiterin-
Neue Informations- und Kommunikationstechnik in der Grundschule Beiersdorf
Über das Förderprogramm des Freistaates Sachsen MEDIOS II und aus Mitteln des Europäischen Fond für regionale Entwicklung wurde in den vergangenen Wochen neue Informations- und Kommunikationstechnik in der Grundschule Beiersdorf angeschafft. So konnten mobile Medienecken mit interaktiven Beamer eingerichtet, die völlig veraltete Technik im Medienraum ersetzt und die Vernetzung der Klassenzimmer vorgenommen werden.
Endlich ist es nun möglich, didaktisch sinnvoll und lehrplangerecht digitale Medien im Unterricht einzusetzen. Mit Hilfe multimedialer Anwendungen erhalten die Schüler einen aktuellen Unterricht, in welchem sie gezielt ihre Medienkompetenz entwickeln können.
Die neue Computertechnik in den Medienecken wird für das selbstständige und Eigen- verantwortliches Lernen der Schüler während des Stationslernens, der Freiarbeit und zu Recherchen im Internet genutzt.
Mit speziellen Sequenzen des Bildungsfernsehens in den Unterrichtsprozess einzubeziehen.Lernförderprogrammen können nun leistungsschwache und leistungsstarke Schüler noch zielgerichteter individuell gefördert und gefordert werden. Über das Intranet ist es jetzt auch möglich, Filme, Videos und Beiträge und Schüler und Lehrer sind begeistert von der neuen Technik und freuen sich über die Verbesserung der Lernbedingungen.
Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
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